Hierunter fallen alle Geräte, die im Gebäude der Schule im Verwaltungstrakt stehen.
Diese besteht mindestens aus folgenden Komponenten:
Diese Komponenten sollen sicher Daten mit der rechenzentrumsbasierten Infrastruktur aufbauen können. Das passiert über Netzwerk.
Grundsätzlich gilt, dass alles was über einen Netzwerkanschluss oder einen USB-Anschluss verfügt, in der virtuellen Schulverwaltung genutzt werden kann. Nicht zwingend auf dem Terminalserver, aber spätestens auf einer der Notfall-Maschinen.
Nach aktuellem Stand können folgende Geräte nicht eingebunden werden:
Sollte es wirklich notwendig sein, dass wir solche Geräte in die virtuelle Schulverwaltung mit aufnehmen, müssen wir uns nach passenden Lösungen umsehen. Aktuell getestet ist dies noch nicht.
Um welche Lizenzen handelt es sich hier:
Erst einmal gehen wir davon aus, dass die Schule über keinerlei Lizenzen für pädagogische Netze verfügt. Auf Grund von lizenzrechtlichen Beschränkungen können wir vorhandene Lizenzen nicht übernehmen, sofern es sich nicht um Lizenzen aus einem FWU Vertrag handelt.
Um die Lizenzierung kümmern wir uns und rechnen die Kosten über die Monatsrechnungen ab.
Sollten Sie hierdurch Lizenzen aus Ihrer alten Verwaltungsnetzumgebung übrig haben, bietet sich der Einsatz im pädagogischen Netz an. Wenn gewünscht bieten wir Ihnen hier über die Plattform eine „suchen und finden“ Rubrik an, mit der Sie freie Lizenzen untereinander tauschen können.
Schulen mit FWU Vertrag werden auf einer eigenen Infrastruktur gehostet. Hier werden wir zumindest die Office Lizenzen und für die Notfall- Umgebung die Windows 10 PRO (idealerweise EDU/Enterprise) übernehmen.
Hier ändert sich nach meinem Wissen nichts für Sie. Analog zum pädagogischen Netzwerk MNSplus bestätigen Sie uns durch Beauftragung der Installation, dass Sie im Besitz der Lizenzen sind.
Grundsätzlich haben wir erst einmal keine Beschränkung auf den allgemeinen Datenlaufwerken festgelegt.
Die Benutzer werden aber dringend gebeten, 500 MB pro Benutzer auf ihrem persönlichen Laufwerk nicht zu überschreiten.
Speicherplatz wird jeder Schule separat abhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt. Sollten wir feststellen, dass der Verbrauch überhand nimmt, werden wir analog zu MNS+ eine Kontingentierung einbauen müssen. Das ist aber nicht ganz profan weshalb wir erst einmal darauf verzichten wollen.
Auch hier sehen wir in der ersten Phase noch keine Einschränkung der Postfachgröße vor und appellieren an die Benutzer, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen.
Die Postfachgröße sollte pro Benutzer 500MB nicht übersteigen. Auch hier gilt, dass der Speicher separat abgerechnet wird und wir, sollte der Ressourcenverbrauch überhand nehmen, wir das Problem später immer noch regeln können.