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Datenschutz… zwar nicht erst seit der neuen Datenschutz Grundverordnung ein Thema aber (leider) erst jetzt richtig in das Bewusstsein der Menschen gerückt.
Entgegen der landläufigen Meinung, dass hier Bürokraten auf Kosten der Allgemeinheit sich ausgetobt haben, bin ich ein glühender Anhänger der neuen Rechtslage und ich kann Ihnen auch sagen warum:
Hier werden Abwehrrechte des Bürgers definiert gegen die unberechtigte (und für den Bürger nicht durchschaubare) Verwendung seiner persönlichen Daten! Jeder der Anbieter, der jetzt jammert, hat sich vorher ungeniert aus Ihrem (Daten) Leder seine Riemen geschnitten!
Das hat jetzt ein Ende. Wobei: Sie können immer noch mit Ihren Daten um sich werfen, aber dann ist das Ihre (hoffentlich) bewusst getroffene Entscheidung. Dabei bitte immer an den alten Leitspruch denken:
Wenn etwas nichts kostet, bist du die Ware!
Kommen wir jetzt zu den praktischen Auswirkungen auf Ihre Tätigkeiten. Hier müssen wir ein paar Dinge unterscheiden:
Der innerbetriebliche Datenschutz
Danke an Frau Bertsch für die Weiterleitung des folgenden Links:
https://medienkompetenz.bildung-rp.de/materialien/schulemedienrecht/links-und-materialien-zum-datenschutz.html
Auskunftspflichten über personenbezogene Daten
TO DO
Verpflichtende Datenlöschungen
TO DO
Interessante Artikel
Hier noch ein interessanter Artikel zu dem Thema private Endgeräte:
https://www.news4teachers.de/2018/06/es-droht-ein-debakel-wie-beim-ber-die-bundeslaender-machen-sich-beim-aufbau-von-digitalen-schulplattformen-laecherlich/
Daraus:
„Der Verband „lehrer nrw“ hatte nach eigenen Angaben massive Bedenken über seine Rechtsabteilung und einen hinzugezogenen Fachanwalt für IT-Recht in einem persönlichen Gespräch mit Gebauer vorgetragen. Dies betraf vor allem die in der Dienstvereinbarung vorgesehene Verwendung von privaten Endgeräten durch die Lehrkräfte und Schulleitungen. Der Verband hatte darauf hingewiesen, dass sensible personenbezogene Daten nicht ausreichend geschützt sein könnten. Lehrkräfte sollten zwar eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, dass sie umfangreiche Datenschutz-Vorkehrungen einhalten. Auch bei einer unbeabsichtigten oder unwissentlichen Nichteinhaltung dieser Maßnahmen wären sie und die letztverantwortlichen Schulleitungen aber in die Haftung geraten.“
